Haibike FLYON Forum

Allgemeines => Allgemeine Themen => Thema gestartet von: Karl-der2 am 20. August 2024, 18:06

Titel: Ersatzteile
Beitrag von: Karl-der2 am 20. August 2024, 18:06
Hallo Zusammen,
Hat schon jemand einen Anwalt gefragt, ob man wegen des nichterfüllen der gesetzlichen vorgeschriebenen Ersatzteilversorgung von 5 Jahren gegen Haibike vorgehen kann. Wer kauft mir denn noch mein bike ab, was 7000€ gekostet hat, wenn es keine Ersatzteile mehr dafür gibt?
Über eure Erfahrungen wäre ich dankbar.
Es geht um das Flyon allmountain 8.0
Titel: Aw: Ersatzteile
Beitrag von: He-Man am 11. September 2024, 00:12
Worauf beziehst du dich bei der "gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzteilversorgung von 5 Jahren"?

Die in solchen Diskussionen oft genannte (bzw. gemeinte) und zum Zeitpunkt des Produktionsendes noch geltende Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0125) findet hier schon mal keine Anwendung, vgl. Art. 1, Ziff. 3: "Diese Richtlinie gilt nicht für Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung".